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Software-Lizenzvereinbarung (EULA)
Lizenzbedingungen für die Installation und Nutzung der ideCAD Software.
Softwarelizenzvereinbarung (EULA)
Zuletzt aktualisiert: März 2026
EULA-Version: 2026.3
Wichtig – Zustimmung erforderlich
DURCH DAS KLICKEN AUF „ICH AKZEPTIERE“, DIE INSTALLATION, AKTIVIERUNG ODER NUTZUNG DER SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN, VERSTANDEN UND RECHTLICH VERBINDLICH AKZEPTIERT HABEN.
WENN SIE DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN SIE DIE SOFTWARE NICHT.
KEINE INSTALLATION ODER NUTZUNG OHNE ZUSTIMMUNG ZULÄSSIG.
WIRD DIE SOFTWARE INSTALLIERT, AKTIVIERT ODER VERWENDET, GILT DIESE VEREINBARUNG ALS VOM NUTZER UND JEGLICHER ORGANISATION, FÜR DIE DIE SOFTWARE EINGESETZT WIRD, AKZEPTIERT.
1. PARTEIEN
Diese Softwarelizenzvereinbarung („Vereinbarung“) ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen:
ideYAPI Anonim Şirketi, tätig unter der Marke „ideCAD“ („ideCAD“, „Anbieter“, „wir“, „uns“),
und der natürlichen oder juristischen Person, welche die Software installiert, aktiviert oder verwendet („Lizenznehmer“).
Wird die Software durch einen Mitarbeiter, Architekten, Ingenieur, Auftragnehmer, Berater oder Bevollmächtigten einer Organisation installiert, aktiviert oder verwendet, gilt die Organisation als Lizenznehmer und ist vollständig an diese Vereinbarung gebunden.
2. ART DER LIZENZ
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
Die Software beinhaltet Architekturdesign, Bauwerksdatenmodellierung (BIM), Strukturanalyse, Tragwerksplanung, Konstruktionsdetails sowie verwandte ingenieurtechnische Berechnungswerkzeuge.
Der Anbieter gewährt dem Lizenznehmer eine eingeschränkte, nicht-exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Installation und Nutzung der Software ausschließlich gemäß:
- Der erworbenen Lizenzart
- Dieser Vereinbarung
- Anwendbaren Zahlungsbedingungen
Es werden keine Eigentumsrechte übertragen.
3. LIZENZTYPEN
Der Lizenzumfang richtet sich nach der erworbenen Lizenzkategorie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Testlizenz
- Abonnementlizenz
- Unbefristete Lizenz
- Akademische Lizenz
Test- und akademische Lizenzen dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu überprüfen.
4. LIZENZKONTROLLE UND AKTIVIERUNG
Die Software kann Folgendes erfordern:
- Online-Aktivierung
- Lizenzschlüssel-Validierung
- Regelmäßige Überprüfung
Das Umgehen von Lizenzkontrollmechanismen ist strengstens untersagt.
Unbefugte Nutzung führt zur automatischen Beendigung.
5. EINSCHRÄNKUNGEN
Im gesetzlich zulässigen Höchstmaß darf der Lizenznehmer nicht:
- Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder Versuche zur Ableitung des Quellcodes durchführen
- Modifizieren oder abgeleitete Werke erstellen
- Die Software vermieten, verleasen, unterlizenzieren, verbreiten oder weiterverkaufen
- Unbefugte gleichzeitige Nutzung ermöglichen
- Lizenzschlüssel oder Authentifizierungsdaten offenlegen
6. BERUFLICHE VERANTWORTUNG
Die Software ist ein professionelles architektonisches und ingenieurtechnisches Berechnungswerkzeug, das qualifizierte Projektbeteiligte wie Architekten und Ingenieure unterstützen soll.
Die Software ersetzt keine professionelle Beurteilung.
Alle:
- Architektonischen Grundrisse
- Bauwerksmodelle
- Annahmen bei der Strukturmodellierung
- Lastdefinitionen
- Seismische Parameter
- Materialeingaben
- Interpretation der Ergebnisse
- Feststellung der Normkonformität
- Koordinationsentscheidungen
- Abschließenden Entwurfsfreigaben
bleiben ausschließlich und alleinige Verantwortung des lizenzierten professionellen Nutzers der Software.
Nutzer müssen sämtliche Ausgaben unabhängig überprüfen, validieren und verifizieren, bevor sie für Bau, Fertigung, behördliche Einreichungen, Genehmigungen oder Zertifizierungen genutzt werden.
7. HOCHRISKANTE UND KRITISCHE ANWENDUNGEN
Die Software kann für Projekte verwendet werden, die öffentliche Sicherheit, Erdbebenbemessung, Hochhäuser, kritische Infrastrukturen, Krankenhäuser, Brücken, öffentliche Einrichtungen oder andere Anwendungen betreffen, bei denen ein strukturelles oder architektonisches Versagen erheblichen Schaden verursachen könnte.
Der Lizenznehmer erkennt an, dass:
- Die Software keinen unabhängigen fachlichen Prüfprozess ersetzt.
- Die Software kein Risiko im Ingenieurwesen oder Bauwesen ausschließt.
- Alle lebenssicherheitsrelevanten und risikoreichen Entwurfsentscheidungen einer unabhängigen Prüfung durch qualifizierte Fachleute bedürfen.
Die Software ist nur ein Teil eines umfassenderen professionellen Planungsprozesses. Die endgültige Verantwortung für Sicherheit, Normkonformität und Leistung liegt beim lizenzierten Planungsprofi und den Projektbeteiligten.
Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für Entscheidungen im Zusammenhang mit hochriskanten oder sicherheitsrelevanten Anwendungen.
8. BENUTZERDATEN UND BACKUP-VERPFLICHTUNG
Der Lizenznehmer behält das Eigentum an allen Projektdateien, Modellen, Zeichnungen und selbsterstellten Inhalten.
Der Anbieter erhebt keinen Besitzanspruch an Benutzerdaten.
Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die eigenständige Sicherung aller Projektdateien und Daten.
Der Anbieter garantiert keine Datenerhaltung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
9. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT.
IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN MAXIMALEN UMFANG SCHLIESST DER ANBIETER ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, AUS, INSBESONDERE HINSICHTLICH:
- HANDELBARKEIT
- TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK
- GENAUIGKEIT DER ERGEBNISSE
- FEHLERFREIEM BETRIEB
- UNUNTERBROCHENER VERFÜGBARKEIT
Der Anbieter garantiert nicht die strukturelle Sicherheit, architektonische Eignung, behördliche Zulassung, Normanerkennung oder Projekterfolg.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG:
Der Anbieter haftet nicht für indirekte, beiläufige, spezielle, Folgeschäden oder Strafschadensersatz, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Strukturelles Versagen
- Probleme bei der seismischen Bemessung
- Planungsfehler
- Behördliche Ablehnung
- Baufehler
- Projektverzögerung
- Gewinnausfall
- Verlust oder Beschädigung von Daten
- Betriebsunterbrechung
Die gesamthafte Haftung des Anbieters aus oder im Zusammenhang mit der Software, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder anderweitig, ist auf die tatsächlich gezahlten Lizenzgebühren für die Software begrenzt.
Nichts in dieser Vereinbarung schließt Haftung aus oder beschränkt sie für:
- Betrug
- Vorsätzliches Fehlverhalten
- Grobe Fahrlässigkeit, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich nicht zulässig ist
- Jegliche Haftung, die rechtlich nicht ausgeschlossen werden kann
11. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
Für sechzig (60) Tage ab dem Erstkauf gewährleistet der Anbieter, dass die Software im Wesentlichen der Dokumentation entspricht.
Die beschränkte Gewährleistung gilt nur für die ursprünglich bereitgestellte Version und erneuert sich nicht mit Updates oder Upgrades, es sei denn, dies wird ausdrücklich angegeben.
Die einzige Verpflichtung des Anbieters besteht nach Wahl in:
- Behebung von Mängeln
- Ersatz
- Erstattung der Lizenzgebühren bei Vertragsbeendigung
12. FREISTELLUNG
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten, die entstehen durch:
- Missbrauch der Software
- Verstoß gegen geltendes Recht
- Unzulässige Modifikation
- Fahrlässige berufliche Anwendung
13. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
Unbefristete Lizenzen bleiben auf unbestimmte Zeit gültig, sofern die Bedingungen eingehalten werden.
Abonnementlizenzen bleiben während der Abonnementlaufzeit gültig.
Ein Verstoß führt zur automatischen Beendigung.
Nach Beendigung muss der Lizenznehmer die Nutzung einstellen und alle Kopien deinstallieren.
14. EXPORTVORSCHRIFTEN
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle zutreffenden Export- und Handelsvorschriften einzuhalten.
15. HÖHERE GEWALT
Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch außerhalb seines Einflussbereichs liegende Ereignisse verursacht werden.
16. ANWENDBARES RECHT
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Türkei und ist nach diesem auszulegen, wobei das Kollisionsrecht sowie die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ausgeschlossen sind.
Streitigkeiten unterliegen den zuständigen Gerichten der Türkei.
17. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung undurchsetzbar sein, bleibt der Rest wirksam.
18. GESAMTVEREINBARUNG
Diese Vereinbarung stellt die abschließende und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar.
19. BESTÄTIGUNG
DURCH INSTALLATION, AKTIVIERUNG ODER NUTZUNG DER SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND AKZEPTIERT HABEN.
Verwandte Rechtstexte
Der Umgang mit personenbezogenen Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
Risikoverteilung und professionelle Verantwortung sind detailliert in unserem Haftungsausschluss geregelt.